Ihr Zuschuss
Seit dem 01.01.2005 haben Sie als Patient Anspruch auf so genannte "befundorientierte FestzuschĂŒsse".
Je Patient werden im Zuge der Gesamtplanung sehr oft mehrere Befunde nach dem Befundkatalog erhoben.
Auf Basis von "Durchschnittskosten fĂŒr die Durchschnittsversorgung" ist jeder Regelversorgung ein fester Zuschussbetrag zugeordnet. Aus der Summe der befundabhĂ€ngigen FestzuschĂŒsse ergibt sich somit Ihr gesamter Zuschussbetrag. Diese BetrĂ€ge werden auf Ihrem Heil- und Kostenplan eingetragen. WĂ€hlen Sie auĂerhalb der Regelversorgung weitere oder andere Leistungen, wird dieser Betrag auch auf der Anlage zum Heil- und Kostenplan aufgefĂŒhrt und zur Ermittlung Ihres Eigenanteils von den Gesamtkosten in Abzug gebracht.
Das System bietet viele Vorteile fĂŒr Sie. Es ist transparent und - noch entscheidender - Sie als Patient erhalten seit dem 01.01.2005 im Gegensatz zu frĂŒher immer einen Zuschuss, unabhĂ€ngig davon, fĂŒr welche Therapieform Sie sich entscheiden!
Damit steht Ihnen der Weg zur gesamten Palette moderner Zahntechnik aus dem Meisterlabor offen, ohne dass Sie noch wie 2004 teilweise ohne ZuschĂŒsse auskommen mĂŒssen. Ein Beispiel hierfĂŒr ist die Versorgung mit Implantaten und darauf aufgebauten Suprakonstruktionen.
Im Gegensatz zur vor dem 01.01.2005 geltenden Regelung der prozentualen Bezuschussung fĂŒhrt das Festzuschusssystem aber wegen der erforderlichen starken Standardisierung der Befunde und damit eben auch der ZuschĂŒsse dazu, dass der Zuschuss (in Prozent der auf Basis der tatsĂ€chlichen Versorgung entstehenden Kosten ausgedrĂŒckt) regelmĂ€Ăig von den nach wie vor im Hinterkopf der Patienten verankerten SĂ€tzen 50, 60, 65 % (je nach Bonus) abweicht.
Von diesen SĂ€tzen mĂŒssen Sie sich im Festzuschusssystem gedanklich lösen. Der Zuschuss in Prozent der Gesamtkosten ausgedrĂŒckt variiert von Fall zu Fall. Es gibt FĂ€lle, in denen erhalten Sie mehr und es gibt FĂ€lle, in denen erhalten Sie weniger als die genannten SĂ€tze.
BerĂŒcksichtigen Sie jedoch immer: Erhalten Sie weniger, ist das der Preis dafĂŒr,dass Sie heute in jedem Fall Anspruch auf Zuschuss haben. Das konnte frĂŒher auch anders sein!
Die KassenzahnĂ€rztliche Bundesvereinigung (KZBV) verweist auf ihrer Inter-netseite darauf, dass sich in den allermeisten FĂ€llen an den Kosten fĂŒr den Patienten im Vergleich zum System des Jahres 2004 nichts geĂ€ndert hat.
Entsprechende Abrechnungsbeispiele finden sich auf den Internetseiten der KZBV unter www.kzbv.de


