Konformitätserklärung an die Patienten!

Die Konformitätserklärung bedeutet, dass der Hersteller bestätigt, dass er unter anderem die gesetzlichen Dokumentationspflichten nach dem MPG erfüllt hat.

Die Rechtslage nach dem Medizinproduktegesetz ist eindeutig. Aber auch in § 87 Abs. 1a Satz 8 SGB V heißt es: „Der Vertragszahnarzt hat bei Rechnungslegung eine Durchschrift der Rechnung des gewerblichen oder des praxiseigenen Labors über zahntechnische Leistungen und die Erklärung nach Anhang VIII der Richtlinie 93/42/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über Medizinprodukte in der jeweils geltenden Fassung beizufügen.“

Trotzdem wird vereinzelt moniert, diese Vorgabe werde nicht hinreichend ernst genommen.

Wir empfehlen unseren Mitgliedsbetrieben, die zahnärztliche Kundschaft auf diese Problematik aufmerksam zu machen.

Eine deutliche Darstellung der Konsequenzen haben wir - über u.g. Link - zum Herunterladen für unsere Mitgliedsbetriebe hier eingestellt.

-> Dokument "Konformitätserklärung an Patienten"

Aktuelles:

14.05.12 11:00

Uwe Breuer neuer Präsident des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen

Berufspolitischen Kurs von Jürgen Schwichtenberg sachorientiert fortsetzen


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7.05.12 08:00

Anforderungen an modernen Zahnersatz

Verträglichkeit an erster Stelle


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