Mutterschutz in zahntechnischen Laboren

Für werdende und stillende Mütter, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, hat der Gesetzgeber zahlreiche Bestimmungen erlassen, um den gesundheitlichen Schutz vor Gefahren und Überforderung am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Außerdem sollen finanzielle Nachteile und Kündigungen vermieden werden.

Spezielle Regelungen zum Schutz werdender Mütter finden sich insbesondere in folgenden gesetzlichen Vorschriften:
• Mutterschutzgesetz (MuSchG)
• Mutterschutzrichtlinienverordnung (MuSchRiV)
• Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV)

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat ein Merkblatt zum Thema herausgegeben. Das Merkblatt sowie weitere Informationen zum Thema finden Sie unter http://www.arbeitsschutz.nrw.de (externer Link).

(Bitte geben Sie in die Suchmaske der Publikationen das Wort "Labor" ein, dann wird als Ergebnis das genannte Merkblatt aufgeführt.)

Aktuelles:

14.05.12 11:00

Uwe Breuer neuer Präsident des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen

Berufspolitischen Kurs von Jürgen Schwichtenberg sachorientiert fortsetzen


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7.05.12 08:00

Anforderungen an modernen Zahnersatz

Verträglichkeit an erster Stelle


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