Festzuschüsse für Zahnersatz 2012
Erhöhte Festzuschüsse für Zahnersatz gelten ab dem 01. Januar 2012
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat im Dezember 2011 eine Anpassung der Festzuschussbeträge für Zahnersatz beschlossen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Änderung der Richtlinie zur Bestimmung der Befunde und der Regelversorgungsleistungen, für die Festzuschüsse nach den §§ 55, 56 SGB V zu gewähren sind, beschlossen. Mit Wirkung zum 1. Januar 2012 hat sich dadurch die Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge für Zahnersatz geändert. Die neuen Beträge gelten für alle Heil- und Kostenpläne, die ab diesem Datum ausgestellt werden.
Hintergrund: Bestimmung der Befunde und der Regelversorgungsleistungen
Der G-BA in der Besetzung für die vertragszahnärztliche Versorgung nach § 91 Abs. 6 SGB V bestimmt auf der Grundlage der Zahnersatz-Richtlinien die Befunde, für die Festzuschüsse nach § 55 SGB V gewährt werden, und ordnet diesen nach § 56 Abs. 2 SGB V prothetische Regelversorgungen zu.
Eine Übersicht der erhöhten Festzuschüsse für Zahnersatz finden Sie hier.


