Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks

Im Praktischen Leistungswettbewerb können sich die besten Teilnehmer/innen der Gesellenprüfungen aus der Winter- und der Sommergesellenprüfung einem Leistungsvergleich stellen.

Teilnahmeberechtigt sind Junghandwerker, die ihre Gesellenprüfung / Abschlussprüfung in der Zeit vom Winter des Vorjahres bis zum Sommer des Wettbewerbsjahres abgelegt und zum Zeitpunkt der Gesellen- bzw. Anschlussprüfung das 25. Lebensjahr noch nicht überschritten haben.

Grundsätzlich ist die Handwerkskammer örtlich zuständig, bei der der Berufsausbildungsvertrag eingetragen ist.

Der Wettbewerb wird in vier Stufen, und zwar auf der Innungs-, Kammer-, Landes- und Bundesebene durchgeführt. Da die Zahntechniker-Innung Münster sich über den Kammerbezirk der Handwerkskammer Münster erstreckt, entfällt der Wettbewerb auf Kammerebene. Damit ist der direkte Weg zum Landeswettbewerb frei.

Wettbewerbsteilnehmer/innen, die sich adäquat (mindestens Sieg auf Landesebene oder Durchschnittsnote 1,9 in der Gesellenprüfung) qualifiziert haben, können in die "Begabtenförderung berufliche Bildung" vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie aufgenommen werden. Im letzten Jahr konnten diese Teilnehmer/innen drei Jahre lang mit jeweils 1.700 Euro pro Jahr, also insgesamt 5.100 Euro, in den unterschiedlichen Bereichen der Weiterbildung gefördert werden.

Weitere Informationen zum Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks finden Sie hier: 

-> Dokument "Richtlinien zum Praktischen Leistungswettbewerb"

Aktuelles:

14.05.12 11:00

Uwe Breuer neuer Präsident des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen

Berufspolitischen Kurs von Jürgen Schwichtenberg sachorientiert fortsetzen


Kat: Aktuelle Meldungen ZTI, Aktuelle Meldungen, Aktuelle Meldungen Arnsberg, Aktuelle Meldungen ZTI OWL
7.05.12 08:00

Anforderungen an modernen Zahnersatz

Verträglichkeit an erster Stelle


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