Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.

Der Termin wird den Ausbildungsbetrieben rechtzeitig bekanntgegeben. In unserer Innung findet sie in der Regel im Frühjahr eines Jahres statt. Der Ausbildungsbetrieb informiert die/den Auszubildende/n.

Die Zwischenprüfung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil.

Gegenstand der Zwischenprüfung können sein

  • alle in den ersten 18 Ausbildungsmonaten betrieblich zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse sowie
  • der in den ersten 18 Monaten in der Berufsschule zu vermittelnde Lehrstoff, soweit er berufsrelevant ist.
Warum findet eine Zwischenprüfung statt?

Mit der Zwischenprüfung soll festgestellt werden, ob und inwieweit der/die Auszubildende die in den ersten 18 Monaten der Ausbildung zu vermittelnden Qualifikationen beherrscht und sie unter Prüfungsbedingungen nachweisen kann.

Die Zwischenprüfung ist also ein Kontrollinstrument. Sowohl Prüfling als auch Ausbildungsbetrieb sollen erkennen, ob ein Ausbildungsrückstand vorliegt. Sollte das der Fall sein, verbleibt genügend Zeit, um korrigierend, fördernd und ergänzend auf die weitere Ausbildung einwirken zu können.

Das Ergebnis der Zwischenprüfung hat keine rechtlichen Folgen für die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses und geht auch nicht in das Ergebnis der Gesellenprüfung ein.

Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist eine Voraussetzung für die Zulassung zur Gesellenprüfung.

Aktuelles:

14.05.12 11:00

Uwe Breuer neuer Präsident des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen

Berufspolitischen Kurs von Jürgen Schwichtenberg sachorientiert fortsetzen


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7.05.12 08:00

Anforderungen an modernen Zahnersatz

Verträglichkeit an erster Stelle


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