Gesellenprüfung

Nach erfolgreicher Zwischenprüfung und Ablauf der Ausbildungszeit (3,5 Jahre) bildet die Gesellenprüfung den Abschluss der Ausbildung zum / zur Zahntechniker/in.

Prüfungen bestimmen als "heimlicher Lehrplan" die betriebliche Ausbildung. Sie sollen aber weder ausschließlich Ziel der Ausbildung noch Selbstzweck sein, sondern sollen die Ausbildungsinhalte abprüfen, die für die Erfüllung der fachlichen Aufgaben für den Ausbildungsberuf Zahntechniker/Zahntechnikerin notwendig sind.

Ein wesentlicher Aspekt bei den Prüfungen ist die Orientierung der Aufgabenstellung an der Praxis. Praxisorientierte Prüfungsaufgaben sollen die Aussagefähigkeit der Prüfungsergebnisse - bezogen auf die Erfüllung der zu erwartenden beruflichen Anforderungen - stärken. Das soll an realitätsnahen Aufgaben nachgewiesen werden. Inhalte, die für die Ausübung qualifizierter beruflicher Tätigkeiten ohne Bedeutung sind und in der Praxis kaum vorkommen, sollen nicht Gegenstand der Prüfung sein.  

Die Gesellenprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten zu vermittelnden Qualifikationen.

Der / die Prüfungsteilneher/in soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt 27 Stunden drei Prüfungsstücke anfertigen und in insgesamt fünf Stunden eine Arbeitsprobe durchführen.

Im schriftlichen Teil der Prüfung soll er in den Prüfungsbereichen Technologie, Fertigungsplanung und -kontrolle sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft werden.

Aktuelles:

14.05.12 11:00

Uwe Breuer neuer Präsident des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen

Berufspolitischen Kurs von Jürgen Schwichtenberg sachorientiert fortsetzen


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7.05.12 08:00

Anforderungen an modernen Zahnersatz

Verträglichkeit an erster Stelle


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